Ja, die zentrale Versorgung mit Antennensignalen entbindet die einzelnen Wohnungsnutzer nicht von der Gebührenpflicht. Die Abrechnung der Rundfunkgebühren erfolgt nicht über die Betriebskosten des Hauses.
Ja, die zentrale Versorgung mit Antennensignalen entbindet die einzelnen Wohnungsnutzer nicht von der Gebührenpflicht. Die Abrechnung der Rundfunkgebühren erfolgt nicht über die Betriebskosten des Hauses.