Da die Wohnungs-Heizkörper nach der Umstellung auf Pellets-Zentralheizung Teil des gesamten Heizkreislaufs im Haus sind, sind Arbeiten am Wohnungs-Heizkreislauf nur durch Fachpersonal zulässig. Grund: bei unsachgemäßem Entleeren entweicht Wasser aus dem Hauskreislauf und der Vorrat des für die Aufbereitung des nachzufüllenden Wassers erforderlichen Materials ist begrenzt und muss allenfalls vor den Arbeiten ergänzt werden.