Laut Hausordnung Punkt 3.8 ist dafür die Zustimmung der Hausverwaltung einzuholen, die nur erteilt wird, wenn alle MiteigentümerInnen mit der Anbringung der Antenne einverstanden sind, siehe dazu Rechtsprechung © Kronen-Zeitung.
Laut Hausordnung Punkt 3.8 ist dafür die Zustimmung der Hausverwaltung einzuholen, die nur erteilt wird, wenn alle MiteigentümerInnen mit der Anbringung der Antenne einverstanden sind, siehe dazu Rechtsprechung © Kronen-Zeitung.